Immer ein offenes Ohr

PETITIONS-AUSSCHUSS

PETITIONSAUSSCHUSS

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an das Parlament zu wenden. Für die Bearbeitung dieser Eingaben ist der Petitionsausschuss des Landtags zuständig. Petitionen sind wichtige Mittel der Kontrolle, denn durch sie erfahren die Parlamentarier unmittelbar, wo Probleme auftauchen und wo es beispielsweise Probleme mit Behörden gegeben hat. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Pflicht, den Eingaben nachzugehen. Sind sie der Meinung, dass die Beschwerde berechtigt ist, versuchen sie zu helfen und sind dabei nicht selten erfolgreich. So haben die Ausschussmitglieder bei einer Eingabe das Recht, in den Verwaltungsstellen des Landes alle entsprechenden Unterlagen einzusehen, Zeugen zu vernehmen und Sachverständige zu bestellen. Entscheidet der Ausschuss zugunsten des Bürgers, muss die Landesregierung für Abhilfe sorgen. Gerichtsurteile können jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Alle Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses, Termine und Hilfestellungen bei der Einreichung von Petitionen finden Sie hier.